Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Burger & Kirsch GbR — Catapult Content
Kirchengasse 6, 92318 Neumarkt i. d. OPf. · Vincent Kirsch & Julius Burger
Stand: 21.05.2026
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse zwischen der Burger & Kirsch GbR (nachfolgend „Catapult Content“ oder „Anbieter“) und dem Auftraggeber – sowohl bei bestehender als auch bei zukünftiger Geschäftsverbindung. Mit der Annahme des Angebots gemäß § 2 bestätigt der Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Individuelle Angebote von Catapult Content gehen diesen AGB im Zweifel vor. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nur wirksam, wenn sie in Textform durch Catapult Content bestätigt wurden.
Der Auftraggeber versichert, kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein. Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Verkehr (B2B).
§ 2 Vertragsschluss
(1)
Catapult Content erbringt Umsetzungsleistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere Social Media Management, Content-Produktion und bezahlte Werbemaßnahmen. Es handelt sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird grundsätzlich nicht geschuldet, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine Garantie gemäß § 5 dieser AGB vereinbart ist.
(2)
Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande durch:
a) Unterzeichnung des Angebots, z. B. via DocuSign,
b) ausdrückliche Bestätigung in Textform, z. B. per E-Mail, oder
c) konkludentes Verhalten, insbesondere die Übersendung von Zugängen, Materialien oder Briefings, die Terminvereinbarung für ein Kick-off-Meeting oder die aktive Anforderung von Leistungen.
(3)
Der Anbieter ist an das Angebot für die darin genannte Bindungsfrist gebunden; fehlt eine solche, beträgt die Bindungsfrist 14 Tage ab Zugang.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Grundsatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Catapult Content alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Mitwirkung des Auftraggebers ist eine wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung und — soweit vereinbart — für das Aufrechterhalten einer Leistungsgarantie gemäß § 5.
(2) Drehtage & Aufnahmen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass vereinbarte Dreh- oder Aufnahmetermine eingehalten werden. Eine Absage oder Verschiebung muss spätestens 5 Werktage vor dem geplanten Termin in Textform mitgeteilt werden. Bei kurzfristiger Absage, weniger als 5 Werktage, kann Catapult Content den entstandenen Aufwand pauschal mit 250 € netto in Rechnung stellen. Entstehen durch wiederholte Verschiebungen, mehr als zweimal innerhalb von 60 Tagen, Verzögerungen, gehen diese nicht zulasten von Catapult Content.
(3) Materialbereitstellung
Angeforderte Materialien, zum Beispiel Texte, Bilder, Produkte, Zugangsdaten oder Briefings, sind innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung bereitzustellen. Verzögert sich die Materiallieferung, verschieben sich damit verbundene Leistungsfristen entsprechend. Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
(4) Freigaben
Feedback auf vorgelegte Entwürfe, Videos oder Kampagnen ist innerhalb von 5 Werktagen zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als freigegeben und abgenommen. Bei zeitkritischen Inhalten ist eine sofortige Freigabe erforderlich; wird diese nicht erteilt, gilt der Inhalt ebenfalls als abgenommen.
(5) Zugänge & Plattformverwaltung
Der Auftraggeber gewährleistet für die gesamte Vertragslaufzeit gültige Admin-Zugänge zu allen vereinbarten Plattformen, zum Beispiel Instagram, Facebook, TikTok, YouTube oder Meta Business Manager. Verlust oder Entzug von Zugängen durch den Auftraggeber oder Dritte gehen nicht zulasten von Catapult Content.
(6) Check-in Meetings
Der Auftraggeber nimmt an den vereinbarten regelmäßigen Check-in Meetings teil. Fehlt der Auftraggeber mehr als zweimal in Folge ohne vorherige Absage, kann Catapult Content dies als mangelnde Mitwirkung werten.
(7) Korrektheit der bereitgestellten Inhalte
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit aller von ihm bereitgestellten Inhalte, Aussagen, Produktinformationen und Abbildungen. Catapult Content prüft bereitgestellte Inhalte nicht auf rechtliche Zulässigkeit.
§ 4 Content-Produktion & Social Media Management
(1)
Catapult Content erstellt im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs individuellen Social-Media-Content, zum Beispiel Kurzvideos, Grafiken, Texte, Stories oder Foto-Assets. Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Freigabe & Abnahme
Entwürfe werden dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine Rückmeldung, gilt der Content als freigegeben. Eine nachträgliche Änderung nach Abnahme oder Veröffentlichung ist gesondert vergütungspflichtig.
(3) Vergütung unabhängig von Veröffentlichung
Die Vergütungspflicht besteht unabhängig davon, ob der bereitgestellte Content tatsächlich veröffentlicht wird, sofern dieser fristgerecht und in vertragsgemäßer Qualität bereitgestellt wurde.
(4) Dritte & Subunternehmer
Catapult Content kann zur Leistungserfüllung qualifizierte Dritte oder freie Mitarbeiter einsetzen. Eine persönliche Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter wird nicht geschuldet.
§ 5 Reichweiten- und Lead-Garantie
(1) Anwendungsbereich
Eine Garantie im Sinne dieses Paragraphen gilt ausschließlich dann, wenn sie im individuellen Angebot oder Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Garantieanspruch.
(2) Art der Garantie — Fortführungsverpflichtung
Die Garantie begründet keine Erfolgspflicht im werkvertraglichen Sinne, sondern eine Fortführungsverpflichtung: Catapult Content verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber fortzuführen, bis der garantierte Zielwert, Reichweite oder Leads, erreicht ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
(3) Definition Reichweitengarantie
Als „Reichweite“ gilt die Gesamtanzahl der Impressionen auf allen vertraglich vereinbarten Social-Media-Plattformen im garantierten Zeitraum. Impressionen umfassen sowohl organische als auch durch Werbemaßnahmen erzielte Ausspielungen. Eine Beschränkung auf organische Reichweite besteht nicht, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Werbeeinsatz bei Reichweitengarantie
Wird eine Reichweitengarantie vereinbart und ist die organische Reichweite zur Erreichung des Zielwerts nicht ausreichend, ist Catapult Content berechtigt, nach eigenem Ermessen bezahlte Werbemaßnahmen zu schalten. Das hierfür erforderliche Werbebudget kann vom Auftraggeber oder von Catapult Content getragen werden; in beiden Fällen werden die damit erzielten Impressionen vollständig auf den garantierten Zielwert angerechnet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Anteil organischer Reichweite.
(5) Definition Lead-Garantie
Als „Lead“ gilt jede Person, die sich infolge einer von Catapult Content betreuten Kampagne aktiv gemeldet hat — entweder durch Eintragung in eine vertraglich vereinbarte Landingpage oder durch direkte Kontaktaufnahme über einen kampagnenbezogenen Kanal, zum Beispiel Anfrageformular oder Direktnachricht.
Maßgeblich ist ausschließlich die aktive Handlung der Person infolge der Kampagne; eine weitergehende Qualifizierung durch den Auftraggeber ist nicht Bestandteil der Garantie.
Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, beträgt das garantierte Ziel 10 qualifizierte Anfragen innerhalb von 3 Monaten ab Kampagnenstart.
(5a) Mindestwerbebudget Lead-Garantie
Die Lead-Garantie gilt nur, wenn der Auftraggeber während der gesamten Garantielaufzeit ein Werbebudget von mindestens 1.500 € netto pro Monat für Meta Ads bereitstellt und freigibt. Das Werbebudget trägt ausschließlich der Auftraggeber gemäß § 8. Unterschreitet der Auftraggeber dieses Mindestbudget, erlischt die Lead-Garantie vollständig und ersatzlos — unabhängig davon, wie viele Leads bis zu diesem Zeitpunkt bereits generiert wurden.
(6) Monatlicher Call
Während der Fortführungsphase hat der Auftraggeber Anspruch auf einen monatlichen Strategie-Call mit Catapult Content zur Abstimmung und Optimierung der laufenden Maßnahmen.
(7) Erlöschen der Garantie
Der Garantieanspruch erlischt vollständig und ersatzlos, wenn der Auftraggeber folgende Mitwirkungspflichten nicht erfüllt:
a) Drehtage werden mehr als zweimal innerhalb von 90 Tagen kurzfristig, also weniger als 5 Werktage vorher, abgesagt.
b) Materialien oder Zugänge werden trotz schriftlicher Erinnerung nicht innerhalb von 5 Werktagen bereitgestellt.
c) Freigaben werden trotz schriftlicher Erinnerung nicht innerhalb von 5 Werktagen erteilt.
d) Der Auftraggeber befindet sich mit einer Vergütungsrate in Verzug.
e) Admin-Zugänge zu Plattformen werden nicht vollständig gewährt.
f) Der Auftraggeber fehlt an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Check-in Meetings ohne Absage.
Das Erlöschen der Garantie berührt nicht die Vergütungspflicht. Die laufende Vergütung ist in jedem Fall zu entrichten.
(8) Ausschlüsse
Die Garantie gilt nicht bei Algorithmusänderungen der Plattformbetreiber, Account-Sperrungen durch die Plattform, sofern nicht von Catapult Content verschuldet, höherer Gewalt, Marktschwankungen sowie Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, insbesondere eigenständige Posts, Löschungen oder Änderungen an Accounts.
§ 6 Rohmaterial & Nutzungsrechte
(1) Aufbewahrung
Rohmaterial wird für 12 Monate nach Abschluss der Produktion kostenlos gespeichert. Eine Verlängerung ist gegen gesonderte Vergütung möglich. Nach Ablauf der Frist kann das Material ohne weitere Ankündigung gelöscht werden.
(2) Urheberrecht
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte am produzierten Content, an Rohmaterial und an Zwischenprodukten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen bei Catapult Content.
(3) Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung räumt Catapult Content dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Endprodukt für die vertraglich vereinbarten Zwecke ein. Eine Nutzung des Rohmaterials sowie eine Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Kündigung vor Vertragsende
Bei vorzeitiger Kündigung gehen Nutzungsrechte am bis dahin erstellten Content erst nach Ausgleich aller offenen Forderungen über.
§ 7 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonderleistungen werden separat berechnet.
(2) Fälligkeit
Bei Laufzeitverträgen ist die monatliche Vergütung jeweils zum Ersten des Monats im Voraus fällig. Setup-Leistungen sind vor Beginn der Zusammenarbeit fällig.
(3) SEPA-Lastschrift
Soweit vereinbart, zieht Catapult Content die fälligen Beträge per SEPA-Lastschriftmandat ein. Rücklastschriften berechtigen Catapult Content zur sofortigen Kündigung des Lastschriftmandats und zur Umstellung auf Rechnung.
(4) Skonto bei Vorauszahlung
Soweit im Angebot ein Skonto vereinbart ist: Das Skonto wird nur bei vollständiger Vorauszahlung vor Leistungsbeginn gewährt. Bei vorzeitiger Kündigung besteht kein Rückforderungsanspruch hinsichtlich bereits erbrachter Leistungsmonate. Verbleibende, noch nicht erbrachte Monate werden nicht zurückerstattet, sofern die Kündigung nicht auf nachweislichem Verschulden von Catapult Content beruht.
(5) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB an. Bei Verzug von zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
(6) Videoproduktionen
50 % der Produktionsvergütung sind bei Vertragsunterzeichnung fällig, 50 % nach Abnahme. Erfolgt aus Kundengründen innerhalb von 6 Monaten keine Produktion, wird der Restbetrag dennoch fällig. Der Produktionsanspruch verfällt nach 24 Monaten.
(7) Anfahrtskosten
Fahrten zu Dreh- oder Aufnahmeterminen werden mit 0,45 € pro gefahrenem Kilometer, einfache Strecke, in Rechnung gestellt. Parkgebühren und Mautkosten werden zusätzlich zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Abrechnung monatlich mit der Hauptrechnung.
(8) Preisanpassungen
Bei Veränderung der allgemeinen Kostenstruktur ist Catapult Content berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen anzupassen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.
§ 8 Werbebudget
(1)
Bezahlte Werbemaßnahmen, zum Beispiel Meta Ads, TikTok Ads oder Google Ads, sind grundsätzlich nicht in der monatlichen Pauschale enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2)
Werbekostenvorauslagen werden mit einem Verwaltungsaufschlag von 1,5 % auf den eingesetzten Betrag in Rechnung gestellt. Catapult Content kann einen Vorschuss in Höhe des voraussichtlichen monatlichen Werbebudgets verlangen.
(3)
Der Auftraggeber trägt das finanzielle Risiko für das eingesetzte Werbebudget. Catapult Content haftet nicht für ausbleibende Werbeergebnisse, soweit diese nicht auf grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind.
(4)
Im Rahmen einer vereinbarten Reichweitengarantie gemäß § 5 ist Catapult Content berechtigt, zur Erreichung des Zielwerts nach eigenem Ermessen bezahlte Werbemaßnahmen zu schalten. Das hierfür erforderliche Werbebudget trägt der Auftraggeber gemäß den Regelungen dieses Paragraphen. Der Auftraggeber stellt das notwendige Budget auf Anforderung bereit.
§ 9 GEMA & Musiklizenzen
(1)
Catapult Content verwendet ausschließlich lizenzfreie Musik aus kommerziell lizenzierten Bibliotheken, zum Beispiel Epidemic Sound, Artlist oder ähnliche Anbieter, die eine kommerzielle Nutzung auf Social-Media-Plattformen abdecken. Dem Auftraggeber entstehen hieraus keine GEMA-Pflichten.
(2)
Stellt der Auftraggeber eigene Musik bereit, versichert er, über alle erforderlichen Nutzungs-, Aufführungs- und Synchronisationsrechte zu verfügen, und stellt Catapult Content von sämtlichen Lizenzansprüchen Dritter frei.
(3)
Plattformseitige Content-ID-Sperren aufgrund von Musiklizenzkonflikten, die auf vom Auftraggeber bereitgestelltem Material beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Catapult Content.
§ 10 Datenschutz & DSGVO
(1)
Soweit Catapult Content personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Catapult Content stellt auf Anfrage einen entsprechenden Vertragsentwurf zur Verfügung.
(2)
Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf seinen Plattformen verantwortlich.
(3)
Zugangsdaten zu Plattformen und Accounts sind vertraulich zu behandeln. Catapult Content verwendet Zugangsdaten ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke und gibt sie nach Vertragsende unverzüglich zurück oder löscht sie.
(4)
Catapult Content verpflichtet eingesetzte Subunternehmer und freie Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes.
§ 11 Plattformhaftung
Catapult Content haftet nicht für Algorithmus- oder Richtlinienänderungen der Plattformbetreiber, zum Beispiel Meta, TikTok, YouTube oder Google, Account-Einschränkungen oder Account-Sperrungen durch Plattformbetreiber, Reichweiten- oder Performance-Einbußen infolge plattformseitiger Änderungen, technische Ausfälle oder Wartungsarbeiten der Plattformen sowie Änderungen der API-Schnittstellen.
§ 12 Gewährleistung
Catapult Content erbringt Leistungen nach aktuellem Stand der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse, zum Beispiel Follower-Zahlen, Engagement-Raten oder Umsatzsteigerungen, besteht nur im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten Garantie gemäß § 5. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte übernimmt Catapult Content keine Gewährleistung.
§ 13 Mängelbeseitigung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Catapult Content hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt.
§ 14 Annahmeverzug & Mitwirkungsverzug
Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß § 3 nicht nach, setzt Catapult Content eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem Ablauf kann Catapult Content die ausstehenden Leistungen als erbracht abrechnen, den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die laufende Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt in jedem Fall bestehen.
§ 15 Zurückbehaltungsrecht
Catapult Content ist berechtigt, produzierte Inhalte, Rohmaterial und sonstige Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen zurückzuhalten. Ausgenommen sind Unterlagen, die der Auftraggeber zwingend für behördliche oder steuerliche Zwecke benötigt.
§ 16 Vertragsdauer & Kündigung
(1)
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(2)
Soweit das Angebot keine abweichende Regelung enthält, gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende — unabhängig von der vereinbarten Laufzeit.
(3) Automatische Verlängerung
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(4) Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht besteht ausschließlich dann, wenn es im individuellen Angebot oder Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Soweit vereinbart, kann der Auftraggeber den Vertrag einmalig zum Ende des im Angebot genannten Monats mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Dieses Recht ist einmalig und nicht übertragbar. Es erlischt unwiderruflich, wenn es nicht fristgerecht und formgerecht ausgeübt wird — gleich aus welchem Grund. Eine Wiedereinsetzung ist ausgeschlossen.
Nach Erlöschen des Sonderkündigungsrechts steht dieses auch bei automatischen Vertragsverlängerungen nicht erneut zu. Es gilt ausschließlich einmalig innerhalb der ursprünglichen Mindestlaufzeit.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für erbrachte Leistungen.
(5) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt für Catapult Content insbesondere: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, wiederholter Verstoß gegen Mitwirkungspflichten oder Insolvenzantrag des Auftraggebers.
(6)
Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 17 Abwerbeverbot
Das Abwerben von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Catapult Content ist während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende untersagt. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € netto fällig, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.
§ 18 Urheberrechte & Nutzungsbeschränkungen
Sämtliche von Catapult Content erstellten Konzepte, Strategien, Skripte, Designs und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung für Dritte oder eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet. Sicherungskopien sind ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers zulässig.
§ 19 Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und 24 Monate darüber hinaus. Ausnahmen gelten bei gesetzlicher Offenlegungspflicht oder mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei.
§ 20 Referenznennung
Catapult Content ist berechtigt, den Auftraggeber namentlich und mit Logo als Referenzkunden zu nennen sowie produzierte Inhalte zu Demonstrationszwecken zu verwenden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen; bereits veröffentlichte Inhalte müssen nicht rückwirkend entfernt werden.
§ 21 Haftungsbeschränkung
(1)
Catapult Content haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2)
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Catapult Content nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sogenannte Kardinalpflicht, und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal auf die Höhe der im laufenden Vertragsjahr gezahlten Vergütung.
(3)
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4)
Für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt Catapult Content keinerlei Haftung.
§ 22 Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neumarkt in der Oberpfalz, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
Stand: 21.05.2026

